Barrierefreiheit und Selbstrettung – Teil 3

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Sichere Flucht und Rettung – Darstellung der Maßnahmen

Über die systematische Einstufung der behinderten Nutzer eines Gebäudes (s. Teil 2) lässt sich die Anzahl der benötigten Betreuer (B) ermitteln. Sie bildet die Grundlage einer Methodik für eine barrierefreie Brandschutzplanung. Die davon abgeleiteten Kennzahlen bzw. Parameter erlauben es, Schritt für Schritt zu einem schutzzielgerechten Brandschutz für Einrichtungen mit behinderten Menschen zu gelangen. Damit Brandschutzfachplaner die Parameter verstehen und anwenden können, werden die einzelnen Schritte im Folgenden bezüglich ihrer Herleitung und Funktion detailliert beschrieben.

Personenstrom als Indiz

Für eine ausreichende Qualität und Quantität der Maßnahmen im baulichen Brandschutz ist stets entscheidend, ob diese im Brandfall die notwendige Zeit für eine sichere Flucht- und Rettung gewährleisten können. Nur dann können Betroffene das Gebäude rechtzeitig selbstständig verlassen und sich damit vor den schädlichen Einwirkungen von Feuer und Rauch in Sicherheit bringen. Eine Räumung kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn sich eine Personenbewegung entwickelt, die in eine gemeinsame Richtung führt. Man kann sie als Personenstrom bezeichnen, auch wenn dieser Begriff mit einer bestimmten Berechnungsmethode verbunden ist. Entscheidend ist dabei aber die Frage, ob alle Personen ausreichend mobil sind, damit eine fließende Bewegung entsteht.

Durch eine vertiefende Untersuchung zu Evakuierungsberechnungen nach Predtetschenski und Milinski konnten die Autoren nachweisen, dass es auch bei einer hohen Zahl behinderter bzw. einer geringen Zahl nichtbehinderter Personen zu einer dynamischen Fluchtbewegung kommen kann, aus der sich ein Personenstrom zur Berechnung von Evakuierungszeiten ermitteln lässt. Ein entscheidendes Kriterium für die Ausbildung dieses Personenstroms ist, dass die Mobilitätseinschränkungen oder sonstige das Fluchtverhalten einschränkende Behinderungen durch einen Helfer ausgeglichen werden, wenn sie vom Betroffenen nicht selbst kompensiert werden können. In der Nutzereinstufung wird die benötigte Anzahl der Helfer hinterlegt (H-Parameter), die diesen Ausgleich herstellen können.

Buchtipp

Helferquote (HQ)

Die Helferquote (HQ) gibt das Verhältnis der vorhandenen Helfer zu den benötigten Helfern laut Nutzereinstufung wieder. Eine Helferquote von 1,0 bedeutet, dass für alle Hilfsbedürftigen so viel Hilfe vorhanden ist, dass die individuellen Behinderungen der einzelnen Personen durch die passende Zahl an Helfern im Fluchtfall voll kompensiert werden kann. Nutzer, die keine Helfer benötigen, oder Nutzer ohne H-Einstufung werden nicht bei der Berechnung der Helferquote berücksichtigt.

Praktische Versuche in Behinderteneinrichtungen haben gezeigt, dass bei einer Helferquote > 0,9 eine ruhige und geregelte Räumung in einem Durchgang erfolgen kann. Das Zurücklassen von Personen im ersten Durchgang der Evakuierung ist nicht notwendig und es kommt zur Ausbildung eines Personenstroms als gerichtete Evakuierungsbewegung.

Die Helferquote (HQ) berechnet sich aus dem Verhältnis der real vorhandenen Helfer (H) zu der Zahl der insgesamt benötigten Betreuer (Bges), die sich aus der Nutzereinstufung ergibt. Wenn HQ > 0,9, ist von der Entwicklung eines Personenstroms auszugehen, wenn HQ < 0,9, ist davon auszugehen, dass dies nicht möglich ist, weil die Räumung u. U. in mehreren Durchgängen (Wiederholungen) mit entsprechenden Gegenbewegungen durchgeführt werden muss. […]

Relativierung des RS

Nachdem die Autoren bei der Untersuchung festgestellt hatten, dass der neu eingeführte Räumungsschlüssel (RS) ein belastbares Indiz für die Räumungssituation darstellt, mussten RS in vergleichbaren geregelten Sonderbauten untersucht werden. Analog der Relativierung der sonst bezugslosen Größe HQ muss nun auch RS in Beziehung zu den Sonderbautypen gesetzt werden.

Da diese Sonderbauten über Eingeführte Technische Baubestimmungen baurechtlich legitimiert sind, kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die für diese Einrichtungen berechneten Werte für HQ und für den darauf basierenden RS derzeit bauordnungsrechtlich legitimiert sind. Diese Werte stellen das anerkannte Schutzzielniveau dar und können als Vergleichszahlen für Schwellenwerte bei der weiteren Bearbeitung herangezogen werden.

Es ist festzustellen, dass in den Sonderbauten für die Bereiche Pflegeheim oder Krankenhaus grundsätzlich nicht von einer Rettung in einem Durchgang auszugehen ist. Die geringe Personalversorgung erzwingt die Rettung der Hilfsbedürftigen über mehrere Wiederholungen. Der daraus errechnete RS kann als charakteristischer Wert angenommen werden. Er ergibt für diese Einrichtungen einen mittleren RS-Wert von 0,67 (gerundet 0,7). Dieser Wert ist als unterer Schwellenwert für die rechtliche Legitimation von Maßnahmen zu sehen, die sich auf die Verschiebekonzepte der Sonderbauvorschriften stützen.

Helferquote
Quelle: FeuerTRUTZ Magazin

Fazit

Zur Beurteilung möglicher Flucht- bzw. Evakuierungsszenarien in Einrichtungen mit Behinderten oder in Wahrnehmung und Bewegung eingeschränkter Personen sind eine Reihe grundlegender Parameter zu ermitteln. Erst wenn diese Eigenschaften aus Art und Grad der Behinderung, Anzahl der Helfer, Art der Einrichtung sowie Umfang und Anzahl der Evakuierungsbewegungen ermittelt und bewertet sind, kann eine Aussage zum erforderlichen Evakuierungskonzept getroffen werden.

feuertrutz

Quelle: FeuerTRUTZ Magazin
Autor: Johannes Göbell und Steffen Kallinowsky

Gesamten Beitrag herunterladen: Barrierefreier Brandschutz – Teil 3 (PDF)