Barrierefreiheit in NRW – Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem der Landtag im letzten Jahr das Inkrafttreten der neuen BauO NRW auf den letzten Drücker verschoben hat, liegt nun der Referententwurf des Baurechtsmodernisierungsgesetzes vor. Darin finden sich auch zahlreiche Änderungen zur Barrierefreiheit. Im Rahmen der offiziellen Anhörung können neben den angeschriebenen Verbänden auch weitere Organisationen, Vereine, Interessengruppen und auch Einzelpersonen beteiligen und noch bis zum 19. Januar 2018 ihre Stellung abgeben. Das Ministerium ist an einem offenen Dialog interessiert und wird alle Eingaben im Rahmen der Auswertung würdigen und abwägen. Den Referentenentwurf, die Begründung sowie Infos zur Abgabe von Stellungsnahmen finden sich auf den Ministeriumsseiten >>