
Wenn ein Gebäude gar nicht erst betreten werden kann, kann auch von Barrierefreiheit keine Rede sein. Die aktuelle Musterbauordnung definiert die Anforderungen in § 2 Absatz 9 so:
„Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Barrierefreie Infrastruktur und Erschließung – Der Schlüssel für mehr Teilhabe
Der barrierefreien Erschließung kommt daher eine zentrale Bedeutung zu, insbesondere bei öffentlich zugänglichen Gebäuden. Doch worauf kommt es an? Was ist bei der barrierefreien Gestaltung von Eingangsbereichen, Foyers & Co. zu beachten? Und welche typischen Fehler gilt es zu vermeiden?
Mindestanforderungen und gebaute Beispiele
Lutz Engelhardt verschafft einen kompakten Überblick zu den grundsätzlichen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Anhand von gebauten Beispielen aus der Praxis zeigt er verschiedene Möglichkeiten zur barrierefreien Gestaltung typischer Eingangssituationen auf – von Türen, Treppen, Rampen und Aufzügen bis hin zu Leit- und Orientierungssystemen, Ausstattungselementen und Kommunikationsanlagen.
Mehr dazu auf der 6. Fachtagung bfb barrierefrei bauen am 16. September 2021 »
![]() Referent: Dipl.-Ing. (FH) Lutz Engelhardt |