Recht – Barrierefrei bauen im Bestand | 6. Fachtagung bfb barrierefrei bauen

Von Bestandschutz bis Anpassungsverlangen.
Beim Bauen im Bestand stellt sich immer wieder die Frage, ob und in welchem Umfang Bestandsgebäude an heutige Barrierefrei-Standards angepasst werden müssen. Oft prallen dabei unterschiedliche Interessen und Sichtweisen der Architekten und Bauherren, der Bauaufsicht/Behördenvertreter sowie der Behindertenbeauftragten aufeinander. Stehen Gebäude unter Denkmalschutz, ist es mitunter noch komplizierter.

Barrierefrei (Um)Bauen im Bestand – Was gilt? Neuer Aufzug im historischen Rathaus in Nürnberg (Foto: Tanja Buß)

RA Kockler widmet sich in seinem Vortrag den rechtlichen Aspekten beim barrierefreien Bauen im Bestand und beantwortet u.a. folgende Fragen:

  • Wann und in welchem Umfang müssen Gebäude barrierefrei umgebaut werden? Was gilt bei Anbauten oder Erweiterungen für den Altbau?
  • Wann gilt Bestandsschutz? Wann erlischt er?
  • Was ist bei Nutzungsänderungen zu beachten?
  • Welche Ausnahmen und Abweichungen sind möglich, z.B. wegen ungünstiger vorhandener Bebauung oder unverhältnismäßigem Mehraufwand?
  • Was wiegt schwerer: Denkmalschutz oder Barrierefreiheit?
  • Änderungs- bzw. Anpassungsverlangen – Was können die Bauaufsichtsbehörden fordern? Was nicht?
  • Kann ein Mieter den barrierefreien Umbau seiner Wohnung verlangen?
  • Was gilt bei Eigentumswohnungen? Welche Erleichterungen bringt das neue WEG?

Mehr dazu auf der 6. Fachtagung bfb barrierefrei bauen am 16. September 2021 » 

RA Nick Kockler

RA Nick Kockler
ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Köln sowie Mitautor beim „Atlas barrierefrei bauen“.