Von Bestandschutz bis Anpassungsverlangen.
Beim Bauen im Bestand stellt sich immer wieder die Frage, ob und in welchem Umfang Bestandsgebäude an heutige Barrierefrei-Standards angepasst werden müssen. Oft prallen dabei unterschiedliche Interessen und Sichtweisen der Architekten und Bauherren, der Bauaufsicht/Behördenvertreter sowie der Behindertenbeauftragten aufeinander. Stehen Gebäude unter Denkmalschutz, ist es mitunter noch komplizierter.

RA Kockler widmet sich in seinem Vortrag den rechtlichen Aspekten beim barrierefreien Bauen im Bestand und beantwortet u.a. folgende Fragen:
- Wann und in welchem Umfang müssen Gebäude barrierefrei umgebaut werden? Was gilt bei Anbauten oder Erweiterungen für den Altbau?
- Wann gilt Bestandsschutz? Wann erlischt er?
- Was ist bei Nutzungsänderungen zu beachten?
- Welche Ausnahmen und Abweichungen sind möglich, z.B. wegen ungünstiger vorhandener Bebauung oder unverhältnismäßigem Mehraufwand?
- Was wiegt schwerer: Denkmalschutz oder Barrierefreiheit?
- Änderungs- bzw. Anpassungsverlangen – Was können die Bauaufsichtsbehörden fordern? Was nicht?
- Kann ein Mieter den barrierefreien Umbau seiner Wohnung verlangen?
- Was gilt bei Eigentumswohnungen? Welche Erleichterungen bringt das neue WEG?
Mehr dazu auf der 6. Fachtagung bfb barrierefrei bauen am 16. September 2021 »
![]() RA Nick Kockler |