
Eine entscheidende Qualität des Grundrisses einer barrierefreien Wohnung besteht in der flexiblen Nutzbarkeit der Räume. Wird z. B. bei einem Ehepaar ein Partner pflegebedürftig, ist es wichtig, ein Zimmer zum Pflegezimmer gestalten zu können und gleichzeitig dem gesünderen Partner noch genügend Entfaltungsmöglichkeiten in der Wohnung zu lassen. Solche flexiblen Wohnungsgrundrisse wurden in den 1990er-Jahren in Modellprojekten des geförderten Wohnungsbaus für alleinerziehende Frauen entwickelt und haben sich in der Praxis gut bewährt.
Barrierefreie Wohnungen: Auf gute Belichtung und Besonnung achten
Bei alten und behinderten Menschen ist von einer überproportional hohen Verweildauer in der Wohnung bzw. in der Wohnanlage auszugehen. Wegen der verringerten Mobilität stellt jeder Umzug und jedes Eingewöhnen in eine neue Umgebung eine große Belastung dar. Das bedeutet für die Grundrissplanung u. a. auch, dass auf eine gute Belichtung und Besonnung der Wohnungen geachtet werden muss. Eine besonnte Wohnung verfügt über einen Aufenthaltsraum, der gemäß DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen: Allgemeine Anforderungen“ (2010) am 17. Januar mindestens eine Stunde von der Sonne bestrahlt wird (vgl. DIN 5034-1). Um die Besonnung zu gewährleisten, ist auf ausreichende Abstände zwischen Wohngebäuden zu achten.
Eine gute Tagesbelichtung von Wohnungen verbessert die Wohnqualität für alle Bewohner, insbesondere für sehbehinderte Menschen. DIN 5034 enthält die Anforderungen an die Tagesbelichtung von Aufenthaltsräumen, welche sich in bestimmten Fenstermaßen niederschlagen. So sollte die Unterkante der durchsichtigen Fensterteile höchstens 0,95 m und die Oberkante mindestens 2,2 m über dem Fußboden liegen. Die Breite des durchsichtigen Teils des Fensters bzw. die Summe der Breiten aller vorhandenen Fenster muss mindestens 55 % der Breite des Wohnraums betragen.
Damit auch schwer erkrankte und im Rollstuhl sitzende Menschen eine Sichtverbindung nach außen erhalten, verlangt DIN 18040-2, dass mindestens ein Teil der Wohn- und Schlafraumfenster einer Wohnung eine Durchsicht oberhalb einer maximalen Brüstungshöhe von 60 cm über Oberkante Fußbodenfläche ermöglichen. Der Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen der Fenster sollte zudem möglichst gering sein (vgl. DIN 18040-2).
![]() Weiterführende Informationen und Tipps zu barrierefreien Wohnungen finden Sie im Atlas barrierefrei bauen im TEIL B – Gebäude- und Raumfunktionen. |
Besonnte Freisitze für barrierefreie Wohnungen empfehlenswert
Aus der hohen Verweildauer leitet sich auch die Empfehlung eines besonnten Freisitzes ab. Gemäß DIN 18040-2 soll er eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm × 120 cm, bei R-Wohnungen 150 cm × 150 cm aufweisen. Beim Freisitz kann es sich um einen Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse handeln. Da alte Menschen zunehmend empfindlich auf intensive Sonneneinstrahlung reagieren, empfiehlt es sich, von vornherein einen beweglichen Sonnenschutz einzuplanen. Der Freisitz muss von der Wohnung aus stufenfrei erreichbar sein, sodass er auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Damit anfallendes Regenwasser vom Balkon ohne Probleme abfließt, wurden spezielle Konstruktionen entwickelt, die auch den Anforderungen der Flachdachrichtlinie (vgl. Flachdachrichtlinien des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e. V. [ZVDH], 2001) Rechnung tragen. Die Brüstung des Balkons soll zumindest teilweise so gestaltet sein, dass eine Durchsicht oberhalb einer Höhe von 60 cm gegeben ist (vgl. DIN 18040-2).
Mindestmaße für Bewegungsflächen für barrierefreie Wohnungen und R-Wohnungen
DIN 18040-2 gibt sowohl für barrierefreie Wohnungen als auch für barrierefreie R-Wohnungen Mindestmaße für Bewegungsflächen vor. Barrierefreie R-Wohnungen entsprechen in vollem Umfang den Bewegungsbedürfnissen von Menschen, die permanent auf einen Rollstuhl, d. h. in der Regel einen Elektrorollstuhl, angewiesen sind. Im Unterschied hierzu stellt die Norm bei barrierefreien Wohnungen geringere Anforderungen an die nachzuweisenden Bewegungsflächen. Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern, aber nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein.
barrierefreie Wohnungen Breite (in cm) | barrierefreie R-Wohnungen Breite (in cm) | |
Wendefläche | 120 × 120 | 150 × 150 |
Rangierfläche neben mindestens einem Bett | 120 auf einer Seite, 90 auf der anderen Seite | 150 auf einer Seite, 120 auf der anderen Seite |
Rangierfläche vor sonstigen Möbeln | 90 | 150 |
Autorin: Prof. Dr. Dagmar Everding