Treppen – barrierefreie Handlaufgestaltung nach DIN 18040

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Treppen umfassen auch die Handlaufausbildung. Nach DIN  18040-1:2010-10 und DIN 18040-2:2011-09  soll der Handlauf über die erste und letzte Stufe waagerecht hinausgeführt werden. Je nach Ausführung entsteht dadurch ein nicht unerheblicher Flächenbedarf. Durch eine detaillierte Planung und Abstimmung zwischen Treppe und Handlaufführung lässt sich dieser Flächenbedarf jedoch optimieren.

Unterschiede bei Treppenaus- und -antritt

Die Ausbildung des Handlaufs ist am unteren und oberen Ende der Treppe unterschiedlich. Am Treppenaustritt (oberes Ende der Treppe) erfolgt die waagerechte (horizontale) Weiterführung unmittelbar lotrecht über der Stufenvorderkante. Am unteren Treppenende wird der Handlauf dagegen zunächst in der Treppensteigung (diagonal) über die sogenannte Blindstufe (eine Auftrittslänge vor der Antrittsstufe) weitergeführt und verläuft danach – bis zum Ende – waagerecht. Im Bereich des Treppenauges kann der Handlauf waagerecht um dieses herumgeführt werden.

Diese schräge Handlaufführung (diagonal) am unteren Ende der Treppe ist notwendig, um den Handlauf an das Schrittmaß anzupassen und ihn im Bereich des Treppenpodests ohne Unterbrechung waagerecht um das Treppenauge herumzuführen.

Waagerechte Weiterführung des Handlaufs am Treppenantritt an einer Wand (Quelle: Atlas barrierefrei bauen)

Handlaufführung nach DIN 18040 mit Ausführungsvarianten an den Handlaufenden (Quelle: Atlas barrierefrei bauen)

 

Nicht normgerechte, barrierefreie Ausführung: Handlauf wird um die Ecke geführt, da die Treppe mit der Wand endet. (Quelle: Atlas barrierefrei bauen)

Bei einläufigen Treppen ist diese Handlaufführung meist unproblematisch und kann auch im Bestand einfach nachgerüstet werden. Endet die Treppen jedoch mit der Wand (siehe Abb. rechts) kann der Handlauf nur durch Abknicken des Handlaufs um die Wand herum weitergeführt werden, da er sonst in die Verkehrsfläche hineinragen würde.

 

 

Mit optimierter Planung Flächen einsparen

Treppengrundriss mit barrierefrei geführten Handläufen, nicht flächenoptimiert (Quelle: Atlas barrierefrei bauen)

Bei zweiläufigen Treppen ist die sorgfältige Planung am Treppenauge unbedingt zu beachten. Denn die innere Handlaufführung hat unmittelbaren Einfluss auf Grundriss und Größe des Treppenraums. Sofern die Treppenläufe parallel angeordnet werden, muss für eine barrierefreie Handlaufgestaltung das Treppenpodest verlängert werden, was i.d.R. auch die Grundfläche des Treppenraums vergrößert. Dies ist erforderlich, damit die notwendige Podesttiefe (mindestens die Treppenlaufbreite bzw. notwendige Fluchtwegbreite) gewährleistet ist.

Wie Sie mit einer optimierten Planung von Treppe und Handläufen Flächen und damit Kosten einsparen können, erfahren Sie im „Atlas barrierefrei bauen“ im Kap. C 1.3 Treppen. Dort finden Sie detaillierte Infos, Planungstipps und Ausführungsvarianten für eine flächensparende und gleichzeitig barrierefreie Treppengestaltung sowie zur Treppengestaltung in Arbeitsstätten.

Praxistipp: Barrierefreie Treppen in Arbeitsstätten
Im Unterschied zu den Anforderungen der ASR V3a.2 verlangt nicht nur das Bauordnungsrecht, sondern auch verschiedene Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGVU Information 215-112:2017-06, Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen) und Versicherungsanforderungen die Ausführung des Handlaufs nach DIN 18040-1:2010-10, also ein Weiterführen des Handlaufs.


Quelle:
Gekürzter Auszug aus „Atlas barrierefrei bauen“, Nadine Metlitzky/Lutz Engelhardt (Hrsg.), Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, 2020

 


Anforderungen an Handläufe nach DIN 18040-1:2010-10 und DIN 18040-2:2011-09 Abs. 4.3.6.3 

„4.3.6.3 Handläufe
Beidseitig von Treppenläufen und Zwischenpodesten müssen Handläufe einen sicheren Halt bei der
Benutzung der Treppe bieten. Das wird erreicht, wenn

  • sie in einer Höhe von 85 cm bis 90 cm angeordnet sind, gemessen lotrecht von Oberkante Handlauf
    zu Stufenvorderkante oder OFF Treppenpodest/Zwischenpodest;
  • sie an Treppenaugen und Zwischenpodesten nicht unterbrochen werden;
  • die Handlaufenden am Anfang und Ende der Treppenläufe (z. B. am Treppenpodest) noch mindestens
    30 cm waagerecht weiter geführt werden.

Die Handläufe sind so zu gestalten, dass sie griffsicher und gut umgreifbar sind und keine Verletzungsgefahr
besteht. Das wird erreicht mit

  • z. B. rundem oder ovalem Querschnitt des Handlaufs und einem Durchmesser von 3 cm bis
    4,5 cm;
  • Halterungen, die an der Unterseite angeordnet sind;
  • abgerundetem Abschluss“