Barrierefreie Arbeitsstätten – Kantinen | ASR V3a.2 + Anhang A4

skizierte Abbildung zur Greifhöhe, Greiftiefe und Unterfahrbahrkeit für Rollstuhlfahrende
Greifhöhe, Greiftiefe und Unterfahrbahrkeit für Rollstuhlnutzende in cm (Quelle: ASR V3a.2, Anhang A4 Abb. 3)

Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten – ASR V3a.2“ hat einen neuen Anhang für „Kantinen“. Dieser neue Anhang ergänzt Nr. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.

Der 5-seitige Anhang fordert eine umfassende barrierefreie Gestaltung nicht nur der Kantinen selbst sondern auch der Wege dorthin. Innerhalb der Kantine werden differenzierte Anforderung an Abmessungen und Nutzungsmöglichkeiten von Ausgabetheken, Informationsvermittlung und Mobiliar gestellt und dabei auf unterschiedliche Behinderungsarten abgestellt.

Die wichtigsten Anforderungen an Kantinen, Cafeterien oder Betriebsrestaurants im Überblick:

  • Auf leichte und direkte Auffindbarkeit und Erreichbarkeit achten, z. B. durch Informations- und Leitsysteme, dabei Zwei-Sinne-Prinzip berücksichtigen (alternativ Mobilitätstraining).
  • Verkehrswege und Türen zur und innerhalb der Kantine sowie Fluchtwege und Notausgänge sind barrierefrei zu gestalten und zu kennzeichnen, siehe:
    • Anhang A1.8 „Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.8 Verkehrswege“
    • Anhang A1.7 „Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 Türen und Tore“
    • Anhang A1.3 „Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung‘“
    • Anhang A2.3 „Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge“
  • Alarmierung für Seh- oder Hörbehinderte sicherstellen, siehe Anhang A2.2 „Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände“.
  • Ausreichende Flächen vorsehen für Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen, aber auch individuelle Hilfsmittel wie z.B. Assistenz- oder Blindenhunde.
  • Unterschiedliche oder flexible Tisch- und Sitzhöhen, ggf. Fußstützen oder Aufstiegshilfen
  • Informationen zum Angebot, zu Inhaltsstoffen und Preisen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip und/oder digital z. B. barrierefrei via Smartphone-App
  • Kassensysteme, Aufwerteautomaten oder Kartenlesegeräte barrierefrei nutzbar (Zwei-Sinne-Prinzip). Funktionsauslösung muss wahrnehmbar zurückgemeldet werden, z. B. Quittierton, Druckpunkt oder Lichtsignal
  • Speisepläne oder Preisangaben auf Augenhöhe (für Rollstuhlnutzende, kleinwüchsige Beschäftigte)
  • Differenzierte Maßanforderungen für Ausgabetheken, Selbstbedienungstresen und Geschirrrückgabe etc. sind zu beachten (Greifhöhen/-tiefen sowie Unterfahrbarkeit je nach Anfahrtsrichtung).
  • Tablett-Transportwagen o.ä. für Beschäftigte, die motorisch eingeschränkt sind oder einen Rollstuhl benutzen
  • Ruhige Bereiche, z. B. für Beschäftigte mit Autismus-Spektrum-Störung oder Hörbehinderung

Mehr Infos und BestellungAtlas-Tipp:

Wie Sie inklusive und barrierefreie Arbeitsstätten gestalten, erläutert Ihnen der „Atlas barrierefrei bauen“, inkl. Beispielen für Gasträume und gastronomische Einrichtungen.
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Eine Übersicht zum Thema Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) finden Sie hier »

8. Fachtagung bfb barrierefrei bauen – hybrid