Barrierefreiheit im Wohnungsbau | B-Standard und R-Standard

Barrierefrei ist nicht automatisch auch rollstuhlgerecht. Denn im Wohnungsbau wird zwischen zwei Barrierefrei-Standards unterschieden. Die maßgebliche Norm DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ von 2011-09 definiert innerhalb von Wohnungen zwei Anforderungsniveaus, die sich im Wesentlichen durch die Größe der Bewegungsflächen unterscheiden. Konkret heißt es dazu im Anwendungsbereich der DIN 18040-2:

„Innerhalb der Wohnungen wird unterschieden zwischen

  • barrierefrei nutzbaren Wohnungen
  •  barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen R.

Die zusätzlichen oder weitergehenden Anforderungen an Wohnungen für eine barrierefreie und uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind mit einem R kenntlich gemacht.“

Die Begriffe „B-Standard“ für barrierefrei nutzbare Wohnungen und „R-Standard“ für barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen werden dabei in DIN 18040‑2 zwar so nicht verwendet, haben sich in der Praxis aber zunehmend durchgesetzt.

Mehr Barrierefreiheit in Wohnungen mit R-Standard

Bauliche Barrierefreiheit im Wohnungsbau nach DIN 18040-2 (Quelle: , Atlas barrierefrei bauen )

Die Anforderungen an Wohnungen mit R-Standard beziehen sich auf die uneingeschränkte Nutzbarkeit mit einem Standardrollstuhl (1,20 m Länge und 0,70 m Breite), für den eine Bewegungsfläche von ≥ 1,50 m × 1,50 m benötigt wird. Des Weiteren stellt die DIN 18040-2 für diese Wohnungen höhere Anforderungen an die Ausstattung (beispielsweise für Sanitärausstattung).

Für barrierefrei nutzbare Wohnungen, also für Wohnungen im B-Standard, genügen nach Maßgabe der Norm dagegen schon Bewegungsflächen von ≥ 1,20 m × 1,20 m. Dies führt dazu, dass Wohnungen mit B-Standard nur für Nutzer mit kleineren, manuell betriebenen Rollstühlen und mit entsprechenden Bewegungskompetenzen im Oberkörper eine ausreichende Barrierefreiheit bietet.
Das Maß an Barrierefreiheit ist also in rollstuhlgerechten Wohnungen im R-Standard größer als in „nur“ barrierefreien Wohnungen im B-Standard.

Unterschiedliche Barrierefrei-Standards sorgen für Missverständnisse

Für Verwirrung sorgt häufig, dass DIN 18040-2 in Wohngebäuden außerhalb der eigentlichen Wohnungen nicht zwischen diesen beiden Standards differenziert:

Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl.

Außerhalb der Wohnung, also für die Bereiche der inneren und äußeren Erschließung (z.B. Wege, Flure, Türen, Aufzüge, Rampen etc.) berücksichtigen die Anforderungen nach DIN 18040-2 auch die Nutzung mit dem (Standard-)Rollstuhl. Insofern gilt außerhalb der Wohnungen wirklich: barrierefrei = rollstuhlgerecht. 
Und auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden nach DIN 18040-1 wird nicht zwischen unterschiedlichen Barrierefrei-Standards unterschieden.

Literatur-Tipp: Barrierefreier Wohnungsbau
Weitere Erläuterungen, Beispiele und praktische Tipps zur Planung und Gestaltung von barrierefreien Wohngebäuden, finden Sie im Kapitel B.2 Wohngebäude  im „Atlas barrierefrei bauen“.

Gekürzter Auszug aus „Atlas barrierefrei bauen“, Nadine Metlitzky/Lutz Engelhardt (Hrsg.), Verlagsgesellschaft Rudolf Müller.

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