Barrierefreiheit im Bestand

Damit alle ohne Hilfe zurechtkommen: Für die Planung der Barrierefreiheit im Neubau ist die seit 2010 schrittweise eingeführte DIN 18040 die ausführlichste und umfassendste Planungsgrundlage. Teil 1 dieser Norm sollte, Teil 2 kann nach Möglichkeit sinngemäß aber auch bei Umbauten und Sanierungen angewendet werden. Im Bestand geht es oft um Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, wofür sich der Begriff „barrierearm“ eingebürgert hat. Hierunter werden bauliche Kompromisse zwischen Verbesserung der Bestandsrealitäten und Anforderungen der DIN verstanden. Barrierearme Lösungen stellen einen konstruktiven Umgang mit nicht barrierefrei lösbaren, aber häufigen Problemen im Bestand dar.

Beerenhöhe 18-20 in Hamburg
Abb. 1 – Bei der Sanierung der Wohnanlage Beerenhöhe 18–20 in Hamburg-Harburg wurden Angst-Räume und psychologische Barrieren abgebaut. (Quelle: Brillux/Aloys Kiefer)
Zugang Untergeschoss
Abb. 2 – Der versteckte Zugang im Untergeschoss stellte vor der Gebäudesanierung einen beklemmenden Angst-Raum für die Bewohner dar. (Quelle: Brillux/Aloys Kiefer)

 


Barrierefreiheit ist mehr als der Abbau von Hindernissen

Barrierefreiheit ist heute längst mehr als nur der Abbau von räumlichen Hindernissen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Rollstuhlnutzern. Im erweiterten Sinne ist mit Barrierefreiheit neben dem Verzicht auf bauliche Stolpersteine auch das Angebot gezielter Maßnahmen zur Kompensation motorischer, sensorischer, kognitiver und psychischer Störungen gemeint. Dazu gehören abgesenkte Bordsteine genauso wie verständliche Leitsysteme und taktile sowie akustische Signale. Auch Angst-Räume wie schlecht beleuchtete oder gesonderte Hauseingänge für Rollstuhlnutzer, Tunnel oder Unterführungen werden als psychologische Nutzungsbarrieren empfunden (Abb. 1/2).

DIN 18040 sinngemäß auch im Bestand anwenden

Zahlreiche Normen, Richtlinien und Empfehlungen setzen sich mit Barrierefreiheit auseinander. Für die Planung von Neubauten ist die seit 2010 schrittweise eingeführte DIN 18040 die ausführlichste und umfassendste Planungsgrundlage. Sie wurde in fast allen Bundesländern, jedoch mit unterschiedlichen Ausnahmeregelungen, als Technische Baubestimmung zur Umsetzung der Landesbauordnung eingeführt und ersetzt die bislang gültigen DIN Normen 18024 und 18025. Die einzelnen Teile der DIN 18040 unterscheiden im Gegensatz zur früheren DIN 18025 nicht mehr den Grad der Barrierefreiheit (Teil 1 – rollstuhlgerecht oder Teil 2 – barrierefrei), sondern die Art der baulichen Anlage: Teil 1 – öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 – Wohnungen und Teil 3 – öffentlicher Verkehrs- und Freiraum. Teil 1 der Norm sollte, Teil 2 kann nach Möglichkeit sinngemäß auch bei Umbauten und Sanierungen angewendet werden.

Die Barrierefreiheit nach DIN beinhaltet nicht grundsätzlich eine rollstuhlgerechte Planung. Auch in der DIN 18040 bleibt diese eine besonders anspruchsvolle Form der Barrierefreiheit, die unter anderem deutlich größere Bewegungsflächen und höhere Anforderungen im Detail beinhaltet.

Neben motorischen Behinderungen werden ergänzend zur Vorgängernorm in der DIN 18040 auch Einschränkungen der Sinne berücksichtigt. Die Forderung der gleichzeitigen Vermittlung von Informationen über mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Fühlen und Hören durch visuelle, taktile oder auditive Unterstützung (Zwei-Sinne-Prinzip) gehört zu den wesentlichen Neuerungen der Norm.

Barrierefreiheit kann vor allem im Bestand nach unterschiedlichen Standards und Bauherrenwünschen ausgeführt werden. Lediglich die Bezeichnung „barrierefrei nach DIN 18040 Teil 1 (2, 3)“ lässt einen tatsächlichen Anspruch der Nutzer auf eine DIN-gerechte Ausführung zu. Ein allgemeingültiger Mindeststandard bei Sanierungsvorhaben, vergleichbar mit den definierten Bauteilanforderungen bei einer energetischen Sanierung, ist für die Barrierefreiheit nicht gegeben. Vielmehr resultieren die im Einzelfall erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen aus der Abwägung zwischen wirtschaftlicher und baulich-technischer Machbarkeit sowie dem erzielbaren Nutzen. Auch Auflagen genehmigender Behörden und Anforderungskataloge in Anspruch genommener Förderprogramme, wie dem KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“, bestimmen Art und Umfang der barrierefreien Maßnahmen.

 

AtlasTipp!
Weiterführende Informationen und Tipps zu Planung im Bestand finden Sie im Atlas barrierefrei bauen im Teil A 2.6 Barrierefrei-Konzept im Bestand.Infos zum barrierefreien bauen für ältere Menschen erhalten Sie im Atlas barrierefrei bauen im Teil E – Personen und Nutzergruppen oder im Fachbuch „Bauen für ältere Menschen“Mehr Infos zum Atlas >>

Bedarf an barrierefreien Wohnungen ist noch nicht gedeckt

kfw grafik
Abb. 3 – Übersicht über die von der KfW geförderten Maßnahmen im Programm „Altersgerecht umbauen“. Bildquelle: KfW

Infolge der demografischen Entwicklung steigen Nachfrage, Mieten und Preise für den derzeit bei weitem noch nicht ausreichenden barrierefreien Wohnraum stark an. Im Mai 2011 veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die KDA-Studie „Wohnen im Alter – Marktprozesse und wohnungspolitischer Handlungsbedarf“, die die Wohnsituation der über 65-jährigen beschreibt. Sie brachte zutage, dass nur etwa fünf Prozent des Wohnungsbestands als „altersgerecht“, „weitgehend barrierefrei“ oder „barrierearm“ bezeichnet werden können. Das sind etwa 570.000 von insgesamt circa elf Millionen Seniorenhaushalten. Die Studie legte für diese Bewertung eigene Mindeststandards für die Tauglichkeit der Wohneinheiten in Hinblick auf die über 65-jährigen Nutzer fest. Als „barrierearm“ wurden dabei alle Wohneinheiten bewertet, die:

  • über nicht mehr als drei Stufen zum Haus- oder Wohnungseingang oder technische Hilfen zur Überwindung dieser Zugangsbarrieren verfügen,
  • keine Stufen innerhalb der Wohnung oder technische Hilfen, diese zu überwinden, aufweisen,
  • über ausreichende Bewegungsflächen und Türbreiten im Sanitärbereich verfügen,
  • mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet sind.

Allein für ältere Menschen mit Bewegungseinschränkungen wird demnach ein Bedarf von bis zu drei Millionen zusätzlicher barrierefreier und barriererearmer Wohneinheiten bis 2020 prognostiziert.

Zunehmende Nachfragefaktoren auf dem Wohnungsmarkt sind außer der baulichen Barrierefreiheit auch ein steigendes Interesse an technischer Unterstützung in der Wohnung wie Notrufsysteme, optische und akustische Türkommunikation, Gefahrenabwehr, Herdabschaltung und Sturzerkennung.
Auch das Interesse an größeren oder im Bestand zusammengelegten Wohnungen für die Nutzung durch Wohngemeinschaften älterer oder behinderter Menschen nimmt zu.

Während Bund, Länder, Kommunen und Wohnungsgesellschaften parallel bestrebt sind, den geförderten und barrierefreien Neubau von Wohnungen anzukurbeln, bestehen die größeren Herausforderungen vor allem in der Sanierung der umfangreichen Wohnungsbestände. Denn auch der Wohnungsbestand muss durch die konzentrierte und strukturelle Kombination energetischer mit Barrieren reduzierender Nachrüstung für die nächsten Jahrzehnte gebrauchstauglich und demografiefest ausgerüstet werden.

Vorher-Nachher-Beispiel
Abb. 5 – Beispiel für eine strukturelle Sanierung der Erschließung: In der Hinterbärenbadstraße in München Sendling (Westpark) wurden alle Häuser der GWG München aufgestockt und jeweils zwei Treppenhäuser über einen vorgelagerten Treppenturm mit Laubengang und Aufzug verbunden, um alle Wohnungen barrierefrei zu erschließen. Die im Zuge der Sanierung umgestalteten Wohnungsgrundrisse orientieren sich nun mit den Wohnräumen und zusätzlich vorgesetzten Balkonen stärker nach Süden zur Grünanlage, die Schlaf- und Sanitärbereiche Richtung Norden zur Erschließungsseite. Bildquelle: GWG München/Otto Klär, Dachau

 

Bestand „barrierearm“ sanieren

Im Neubau können Barrieren bereits bei der Planung vermieden, im Bestand müssen sie nachträglich und nach Möglichkeit abgebaut werden. Mit der Reduzierung von Barrieren und mit Maßnahmen zur Wohnungsanpassung im meist bewohnten Bestand gelingt es Wohnungsgesellschaften und Vermietern zunehmend, allen Generationen zusätzlichen Wohnkomfort anzubieten, ihre langjährigen und zuverlässige älteren Mieter auch bei Pflegebedarf und mobiler Einschränkung im Bestand zu halten und deren Umzug in Pflegeeinrichtungen hinaus zu zögern oder gar zu vermeiden.

Der Begriff „barrierearm“ hat sich im letzten Jahrzehnt vor allem als Qualitätsmerkmal bei der Bestandssanierung durchgesetzt, da sich die steigenden Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN bei der Sanierung bestehender Gebäude meist nur teilweise umsetzen lassen. Er ist definiert als „Bündel an Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung in Bestandswohnungen“ [1] mit dem Ziel der Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit. Als bauliche Kompromisse stellen barrierearme Lösungen einen konstruktiven Umgang mit nicht barrierefrei lösbaren, aber häufigen Problemen im Bestand dar.

Die meistgewünschten Maßnahmen der 65- bis 85-jährigen zur Barrierefreiheit und Erleichterung des Lebens in der eigenen Wohnung decken sich in wesentlichen Punkten mit den tatsächlich häufigsten Anpassungsmaßnahmen im Wohnungsbestand und den bisherigen Erfahrungen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ (Abb. 3):

  • Erleichterung der vertikalen und horizontalen Haus- und Wohnungserschließung,
  • schwellenfreie Erschließung, ausreichende Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen innerhalb der Wohnungen,
  • barrierefreie oder -arme Gestaltung der Sanitärräume,
  • haustechnische Maßnahmen.

Schon kleine, Barrieren reduzierende Maßnahmen verbessern die Nutzbarkeit von Wohnungen und Gebäuden:

  • Bei einer Badsanierung im Bestand werden nicht immer die nach DIN geforderten Bewegungsflächen und völlig schwellenfreien Duschplätze erreicht. Dennoch kann der Einbau einer flacheren Duschwanne, zusätzlicher Handgriffe im Duschbereich und Handbrausen am Waschbecken erhebliche Nutzungserleichterungen bringen.
  • Nachträglich vor der Fassade angebaute Aufzüge bedienen oft nur die Zwischenpodeste der Treppenhäuser, so dass dennoch einige Stufen bis zur Wohnung überwunden werden müssen. Das ist keine barrierefreie, aber eine barrierearme, die Situation verbessernde Lösung. Denn es ist deutlich einfacher, einen einzigen Treppenlauf zu steigen, als mehrere Geschosse ganz ohne Aufzug zu überwinden.
  • Viele Bauteile und Ausstattungsgegenstände wie Treppen, Badewannen und Balkonschwellen sind grundsätzlich nicht barrierefrei, jedoch durch Barrieren reduzierende Maßnahmen wie Griffe, Geländer, Einstiegshilfen, Zwischenstufen, Keile oder Rampen leichter zu nutzen (Abb. 4).
Beispiel für eine strukturelle Badsanierung
Abb. 6 – Beispiel für eine strukturelle Badsanierung: Auch wenn die nach DIN 18040 empfohlenen Bewegungsflächen nicht überall gegeben sind, erhöht die Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH im Rahmen struktureller Sanierungsmaßnahmen den Komfort und die barrierearme Nutzung des Bades durch schwellenfreie Duschplätze mit Duschsitz und Haltegriffe sowie zusätzliche bewegliche, vom WC aus erreichbare Handbrausen am Waschtisch. Bildquelle: DOGEWO21, Dortmund


Strukturell und individuell sanieren

Der strukturelle Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand gehört inzwischen zu den zentralen strategischen Unternehmenszielen der Wohnungswirtschaft und wird zunehmend und bestenfalls parallel zur energetischen Ertüchtigung der Wohnungsbestände vorgenommen. Beim Abbau von Barrieren wird bei der Bestandssanierung zwischen struktureller und individueller Vorgehensweise unterschieden.

Eine strukturelle Sanierung umfasst immer mehrere Wohneinheiten, Gebäude, Häuserzeilen oder ganze Siedlungen, in denen nach einem definierten, langfristig zukunftstauglichen Kriterienkatalog durchgängig vorhandene Barrieren beseitigt oder vermindert werden, zum Beispiel die Erschließungsstruktur. Eine individuelle Sanierung betrifft hingegen einzelne Wohneinheiten oder Gebäude, die mit unterschiedlichen individuellen Einzelmaßnahmen dem speziellen Bedarf Ihrer Nutzer angepasst werden.

Die wichtigsten und häufigsten strukturellen Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbau sind: das Herstellen schwellenfreier und ausreichend breiter Haus- und Wohnungszugänge und der Ein- oder Anbau von Aufzügen (Abb. 5). Innerhalb der Wohnung sind die barrierefreie Gestaltung der Sanitärbereiche (Abb. 6), ausreichende Bewegungsflächen, Türverbreiterungen und der schwellenfreie Zugang zu allen Räumen und Freibereichen die vorrangigen Ziele der Sanierung.


Persönlicher Bedarf entscheidet über Sinnhaftigkeit der Maßnahme

Nicht jede Empfehlung der DIN 18040 ist für alle Menschen gleichermaßen hilfreich. Einige bauliche Maßnahmen, die manchen Menschen nützen, für andere jedoch unbequem sind, sollten nicht in allen Wohneinheiten strukturell nachgerüstet, sondern nur als individuelle Maßnahmen bei tatsächlichem Bedarf ausgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise erhöhte Toilettensitze oder Treppenlifte. Auch Maßnahmen der taktilen oder akustischen Unterstützung für Hör- und Sehbehinderte können zum Beispiel auf demenzerkrankte Personen irritierend wirken. Niedrige Bedienelemente wie Lichtschalter in der empfohlenen Höhe von 85 Zentimetern sind zwar für einige Rollstuhlfahrer bequemer zu bedienen, für viele andere Nutzer jedoch nach lebenslanger Gewöhnung an höher angeordnete Schalter meist ungewohnt und schwerer zu ertasten. Für Personen, die unter Schwindel, Stand- und Gangunsicherheit leiden, kann im Bad statt rollstuhlgerechter Bewegungsflächen sogar eher die nachträgliche Installation einer Boden-Decken-Stange hilfreich sein, um sich in jeder Situation festhalten zu können. In diesen und ähnlichen Nutzungskonflikten entscheidet der persönliche Bedarf über die Sinnhaftigkeit der Maßnahme.

Während eine strukturelle Sanierung durch Hauseigentümer oder Wohnungsgesellschaften veranlasst wird, geschieht eine individuelle Sanierung meist auf Wunsch und mit finanzieller Beteiligung der einzelnen Mieter oder Eigentümer. Bei Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegeversicherung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person beziehungsweise maximal 16.000 Euro beim Zusammenleben mehrerer Pflegebedürftiger. Auch im Rahmen der strukturellen Sanierung einer Wohnanlage können die individuellen Bedürfnisse in einzelnen Wohnungen oder gemeinschaftlich genutzten Bereichen zusätzlich berücksichtigt werden.


Ausblick: Gewachsene Qualitätsansprüche beibehalten

Bei der Sanierung der Wohnungsbestände sollten die gewachsenen Qualitätsansprüche unter dem derzeitigen Druck der schnellen Bereitstellung möglichst vieler Wohneinheiten nicht in den Hintergrund geraten. Im Sinne einer langfristig generationengerechten Quartiersentwicklungsplanung gehören zur Bestandssanierung neben energetischen Maßnahmen auch weiterhin die Reduzierung von Barrieren in den Wohneinheiten, die Planung und Gestaltung eines barrierefreien Wohnumfelds mit einer gut zugänglichen Infrastruktur sowie flächendeckenden sozialen und pflegerischen Angebote in Wohnortnähe. Mit dieser Zielsetzung entstehen nach langjährigem Nebeneinander von Wohnungs-und Sozialwirtschaft erstmals neue und kreative Kooperationen der Zusammenarbeit mit den Kommunen und einer engagierteren Bürgerschaft.

Quelle: B+B Bauen im Bestand ❘ 2.2016
Autorin: Dipl.-Ing. Architektin Gudrun Kaiser

Weitere Infos: www.wohnungsanpassung-bag.de

 

Literatur
[1] Edinger, S.; Lerch, H.; Lentze, Ch.: Barrierearm – Realisierung eines neuen Begriffes. Fraunhofer IRB Verlag: Stuttgart, 2007