Die Zugänglichkeit von Gebäuden steht beim barrierefreien Bauen im Mittelpunkt. Aufzüge gehören daher zum Standard, zunehmend auch im Wohnungsbau.
In der Regel gilt jedoch: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“, wodurch die Selbstrettung für Menschen mit Einschränkungen verhindert wird. Einem Teil der Gebäudenutzer wird dadurch die Entscheidungsfreiheit genommen, entweder einen Fluchtversuch zu wagen oder auf die Rettung durch die Rettungsdienste zu warten.
Angelika Stenzel-Twinbear zeigt beim 2. bfb-Symposium „Brandschutz & Barrierefreiheit“ am 17. November 2021, unter welchen baulichen und technischen Voraussetzungen Aufzüge im Brandfall und anderen Notsituationen als eigenständig nutzbarer Fluchtweg – neben der üblichen notwendigen Treppe – verwendet werden können. Sie blickt dabei auf den aktuellen Stand der Technik und Genehmigungspraxis und erklärt, was heute möglich ist.
Aufzüge als Fluchtweg – Status Quo und Lösungsansätze für die Zukunft

Darüber hinaus zeigt Sie anhand von Praxiserfahrungen und Beispielen aus dem In- und Ausland konkrete Lösungsansätze für die Zukunft auf. Ziel der Planung ist dabei die zeitnahe, schnelle Flucht aus einem Gebäude – für alle Nutzer, unabhängig von deren körperlicher Verfassung, Herkunft, Alter, Geschlecht oder sonstiger Merkmale. Diese Freiheit der Entscheidung, einschließlich der Freiheit zur Fehlentscheidung, bedeutet allerdings auch, dass für alle gilt: Gleiche Chancen, gleiche Risiken. Sind wir dazu bereit?
![]() Referentin: Dipl.-Ing. Angelika Stenzel-Twinbear |
![]() Detaillierte Erläuterungen, konkrete Lösungen und Praxisbeispiele für einen barrierefreien Brandschutz liefert der „Atlas barrierefrei bauen“ im Kap. A 5. Mehr Infos >> |